WEG-Verwaltung:

Grundlagen: §§ 27 und 28 WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

Im Übrigen werden alle Leistungen des Verwalters im Verwaltervertrag geregelt.
Hier legen wir Wert darauf, dass die monatlichen Gebühren vieles beeinhalten, was häufig gesondert berechnet wird.


Einzelabrechnung: Ein Muster finden Sie hier ...

Infos zur Einzelabrechnung:
Nutzungszeitraum der Einheit = Abrechnungszeitraum der Anlage (12 Monate).
So weit uns Daten zu einem Mieter-/Eigentümerwechsel (Namen, Zeiträume, Ablesewerte) vorliegen, erhalten Sie automatisch die entsprechend zeitanteilig aufgeteilten Abrechnungen (kostenlos).
In unseren Abrechnungen sind gemäß § 35a EStG Reparaturen und eventuell getätigte Entnahmen aus den Rücklagen in Lohn- und Materialanteil gesplittet sowie Lohnkosten (für haushaltsnahe Dienstleistungen) entsprechend ausgewiesen/gekennzeichnet. Seit 2010 ist die Rücklagenzufuhr nicht mehr als Ausgabe dargestellt (gemäß BGH-Urteil v. 4.12.2009, V ZR 44/09, veröffentlicht am 16.2.2010).
Im Normalfall reicht dieses Blatt für Ihre Steuererklärung aus und ist auch die Basis für die Abrechnung mit Ihrem Mieter.
Für die Abrechnung mit Ihrem Mieter erhalten Sie mit der Abrechnung entsprechende Leerblätter, die Sie leicht ausfüllen können. Siehe hier ...





05.01.2022